Spielregeln

Im Interesse der Sicherheit und eines geordneten und reibungslosen Ablaufs gelten
während der Veranstaltung im „Scala Theater – Das kölsche Lustspielhaus“ folgende
Spielregeln:

Einlass

Einlass in den Zuschauerraum ist grundsätzlich 90 Minuten vor Vorstellungsbeginn.

Freie Platzwahl

Im Scala Theater besteht grundsätzlich freie Platzwahl. Ein Anspruch auf bestimmte
oder zusammenhängende Plätze besteht nicht.

Das Scala Theater reserviert gegen eine Gebühr ein begrenztes Kontingent an Plätzen für Gruppen ab zehn Personen.

Das Scala Theater behält sich vor, Plätze für Hausgäste (Presse, Gäste von Künstlern etc.) auch für weniger als zehn Personen zu reservieren, ohne dass dadurch ein Anspruch für weitere Kunden auf Reservierungen für Gruppen unter zehn Personen entsteht.

Verzehrkarte

Jeder Zuschauer erhält bei Einlass ins Theater eine Verzehrkarte und ist verpflichtet, diese anzunehmen.
Alle im Theater erworbenen Getränke und Snacks, sowie die Gebühr für die Garderobe, werden auf der Verzehrkarte verzeichnet. Der auf der Verzehrkarte verzeichnete Gesamtbetrag ist bei Verlassen des Theaters am Ausgang zu bezahlen.
Es besteht keine Mindestverzehrpflicht.
Jeder Zuschauer hat seine Verzehrkarte sorgfältig aufzubewahren und sie am Ende der Veranstaltung bzw. bei Verlassen des Theaters, auch wenn sie nicht in Anspruch genommen wurde, dem Auslasspersonal unaufgefordert vorzeigen.
Bei Verlust der Karte hat das Scala Theater Anspruch auf Zahlung einer Pauschalgebühr in Höhe von 80,00 Euro.

Speisen und Getränke

Es dürfen keine eigenen Speisen und Getränke in das Scala Theater mitgebracht und verzehrt werden.

Mobiltelefone

Der Betrieb von Mobiltelefonen und sonstigen Kommunikationsgeräten während der Vorstellung ist untersagt. Die Geräte sind während der Vorstellung abzuschalten.

Garderobe

Die Abgabe von Mänteln, Jacken und anderen Kleidungsstücken an der Garderobe ist gebührenpflichtig. Der derzeit gültige Preis wird im Theater bekannt gegeben.
Sämtliche Garderobenteile (Mäntel, Jacken) dürfen aufgrund von Feuerschutzbestimmungen und bauamtlicher Verordnung im Theatersaal nicht über die Stühle gehängt oder unter den Stühlen bzw. Tischen verstaut werden. Diese müssen an der Garderobe zur Aufbewahrung gebührenpflichtig abgegeben werden.
Schirme, Stöcke, große Taschen oder ähnliche Gegenstände dürfen keinesfalls mit in den Theatersaal genommen werden und sind ebenfalls an der Garderobe gebührenpflichtig abzugeben.

Bild- und Tonaufnahmen

Ohne ausdrückliche Genehmigung des Scala Theaters dürfen während der Vorstellung aus urheber- und leistungsschutzrechtlichen Gründen keine Bild- und Tonaufnahmen gemacht werden. Dies gilt auch für den Einsatz von Mobiltelefonen zu diesem Zweck. Bei Zuwiderhandlungen können Geräte und Aufzeichnungen bis zur rechtlichen Klärung der Folgen vom Scala Theater verwahrt werden.

Tisch- und Stuhlordnung

Die baupolizeilich abgenommene Tisch- und Stuhlordnung im Theater darf nicht verändert werden. Tische und Stühle dürfen nicht aus den Reihen genommen und in die Fluchtwege- oder zusammengestellt werden.

Fluchtwege

Im Theatersaal sind die Notausgänge mit dementsprechenden Schildern gekennzeichnet. Die Gänge dorthin sind Fluchtwege und als solche nach feuerpolizeilich vorgeschriebener Verordnung freizuhalten.

Betreten von Bühne und Regie

Das Betreten der Bühnenbereiche, des technischen Bereiches, der Licht- und Tonregie und der Künstlergarderobe ist nicht gestattet.

Hausrecht

Den Anweisungen des Personals des Scala Theaters ist uneingeschränkt Folge zu leisten.

 

Köln, den 14.09.2023